Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen „HireSystems Inh. Eduard Schmidt“ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
§1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen HR-Prozessoptimierung, Recruiting-Strukturierung und Onboarding-Design.
- Es handelt sich ausdrücklich um Dienstverträge (§611 BGB). Geschuldet wird die vereinbarte Beratungsleistung (z. B. Prozessaufbau, Analyse, Bereitstellung von Vorlagen), nicht ein wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Besetzung einer Stelle).
- Operative Personalvermittlung (Headhunting) sowie Rechtsberatung gehören nicht zum Leistungsumfang.
§2 Leistungsumfang & Abgrenzung
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (z. B. Prozess-Setup, Prozessanalyse, monatliche Betreuung).
- Monatliche Betreuung: dient ausschließlich der strategischen Beratung, dem Review und der Nachjustierung von Prozessen („Sparring-Partner“). Operative Tätigkeiten (Bewerbermanagement, Interviews, Stellenanzeigen) sind nur gesondert schriftlich vereinbart Bestandteil.
- Empfehlungen zu Drittsoftware (z. B. ATS-Tools) erfolgen neutral; Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich zwischen Kunde und Softwareanbieter. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsweise oder Datenschutz der Drittsoftware.
§2.1 Laufzeit & Kündigung
- Monatliche Betreuungspakete können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Einmalige Leistungen (z. B. HR-Build, HR-Audit) gelten mit Annahme des Angebots als abgeschlossen; eine Kündigung ist hier nicht vorgesehen.
- Vor Beginn der Leistungserbringung erhält der Kunde, sofern erforderlich, eine AVV zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen (z. B. Prozessdokumentationen, Organigramme) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
- Interviews mit Mitarbeitern werden vom Kunden termingerecht ermöglicht.
- Entscheidungen (z. B. Freigabe von Prozess-Skizzen) erfolgen unverzüglich.
- Verzögert sich die Leistung durch Mitwirkungspflichtverletzung des Kunden, bleibt die Vergütung geschuldet.
§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Monatliche Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet.
- Bei Überschreitung vereinbarter Zeitkontingente erfolgt Rücksprache und Abrechnung zu 120 €/Std. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer Leistungen bis zur Begleichung aussetzen; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§5 Nutzungsrechte & Urheberrecht
- Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
- Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
- Der Auftragnehmer darf entwickelte Methoden und allgemeine Prozessmodelle für andere Kunden nutzen, soweit keine vertraulichen Daten betroffen sind.
§6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Personalentscheidungen, Bewerberqualität oder rechtliche Zulässigkeit der Vorlagen.
- Kunden wird empfohlen, arbeitsrechtlich relevante Dokumente durch Fachanwälte prüfen zu lassen.
§7 Vertraulichkeit & Datenschutz
- Beide Parteien wahren über alle Betriebsgeheimnisse Stillschweigen.
- AVV gemäß Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie wird vor Beginn der Datenverarbeitung abgeschlossen und ist Bestandteil des Vertrages.
§8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

