AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen „HireSystems Inh. Eduard Schmidt“ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

 

§1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen HR-Prozessoptimierung, Recruiting-Strukturierung und Onboarding-Design.
  2. Es handelt sich ausdrücklich um Dienstverträge (§611 BGB). Geschuldet wird die vereinbarte Beratungsleistung (z. B. Prozessaufbau, Analyse, Bereitstellung von Vorlagen), nicht ein wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Besetzung einer Stelle).
  3. Operative Personalvermittlung (Headhunting) sowie Rechtsberatung gehören nicht zum Leistungsumfang.

§2 Leistungsumfang & Abgrenzung

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (z. B. Prozess-Setup, Prozessanalyse, monatliche Betreuung).
  2. Monatliche Betreuung: dient ausschließlich der strategischen Beratung, dem Review und der Nachjustierung von Prozessen („Sparring-Partner“). Operative Tätigkeiten (Bewerbermanagement, Interviews, Stellenanzeigen) sind nur gesondert schriftlich vereinbart Bestandteil.
  3. Empfehlungen zu Drittsoftware (z. B. ATS-Tools) erfolgen neutral; Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich zwischen Kunde und Softwareanbieter. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsweise oder Datenschutz der Drittsoftware.

§2.1 Laufzeit & Kündigung

  1. Monatliche Betreuungspakete können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Einmalige Leistungen (z. B. HR-Build, HR-Audit) gelten mit Annahme des Angebots als abgeschlossen; eine Kündigung ist hier nicht vorgesehen.
  3. Vor Beginn der Leistungserbringung erhält der Kunde, sofern erforderlich, eine AVV zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen (z. B. Prozessdokumentationen, Organigramme) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
  2. Interviews mit Mitarbeitern werden vom Kunden termingerecht ermöglicht.
  3. Entscheidungen (z. B. Freigabe von Prozess-Skizzen) erfolgen unverzüglich.
  4. Verzögert sich die Leistung durch Mitwirkungspflichtverletzung des Kunden, bleibt die Vergütung geschuldet.

§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  3. Monatliche Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet.
  4. Bei Überschreitung vereinbarter Zeitkontingente erfolgt Rücksprache und Abrechnung zu 120 €/Std. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer Leistungen bis zur Begleichung aussetzen; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§5 Nutzungsrechte & Urheberrecht

  1. Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
  2. Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
  3. Der Auftragnehmer darf entwickelte Methoden und allgemeine Prozessmodelle für andere Kunden nutzen, soweit keine vertraulichen Daten betroffen sind.

§6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Personalentscheidungen, Bewerberqualität oder rechtliche Zulässigkeit der Vorlagen.
  4. Kunden wird empfohlen, arbeitsrechtlich relevante Dokumente durch Fachanwälte prüfen zu lassen.

 

§7 Vertraulichkeit & Datenschutz

  1. Beide Parteien wahren über alle Betriebsgeheimnisse Stillschweigen.
  2. AVV gemäß Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie wird vor Beginn der Datenverarbeitung abgeschlossen und ist Bestandteil des Vertrages.

§8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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